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Versicherungsbürgschaft

Für viele Unternehmen ist es inzwischen eine Routinehandlung eine Bürgschaft auszufüllen. Es gehört inzwischen zur gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, insbesondere in der Baubranche und im Maschinenbau, also überall dort, wo es zum Teil um längere Lieferfristen, bzw. Fertigstellungsfristen geht. Es handelt sich dabei um Bürgschaften für Mängelansprüche, sprich Gewährleistungsansprüche, aber auch Vertragserfüllung und Vorauszahlung. Insbesondere in der Baubranche, bzw. im Maschinenbau geht heute fast gar nichts mehr ohne solchen Bürgschaften, denn ohne Bürgschaft gibt es in der Regel keinen Auftrag. Größere Aufträge bei Bauvorhaben werden heute ausschließlich nur noch durch die Absicherung mittels Versicherungsbürgschaft vergeben. Eine derartige Versicherungsbürgschaft kann einem Unternehmen dabei unter Umständen einen hohen Liquiditätsvorteil bringen. Versicherungsbürgschaften werden entweder von Banken oder aber von Versicherungsgesellschaften ausgestellt. Der wesentlichste Vorteil der Versicherungsbürgschaft ist dabei, dass diese von den Banken nicht zu 100 Prozent auf die Kreditlinie angerechnet wird. Die Bank als Bürge wird dabei dann in Anspruch genommen, wenn das Unternehmen des Auftragnehmers Insolvenz anmelden musste, oder aber die Leistung nicht zur Kundenzufriedenheit erstellt wurde. Eine Versicherungsbürgschaft setzt dabei insbesondere eine positive Prüfung der wirtschaftlichen Lage des Auftragnehmers voraus. Die Prüfung geschieht anhand von einigen wenigen Kennzahlen aus dem jeweiligen Unternehmen. Vor dem Hintergrund der künftig geltenden Basel II-Richtlinie für Banken wird eine Versicherungsbürgschaft zu einem wichtigen Standbein der Unternehmen werden. Für die Versicherungsbürgschaft über einen Versicherer spricht dabei insbesondere, dass von ihnen in der Regel deutlich geringere Sicherheiten gefordert werden. Der größte Vorteil für Unternehmer liegt bei der Anwendung der Versicherungsbürgschaft in dem Gewinn von zusätzlich Liquidität. Auch wird man, wenn man die Versicherungsbürgschaft über eine Versicherungsgesellschaft abschließt von seiner Hausbank unabhängiger.

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